Vereinssatzung
der
Sportgemeinschaft 99 Andernach e.V.
Präambel:
Die drei Andernacher Fußballvereine
Ballspielverein 1910 Andernach (BSV)
DJK 1910 Andernach e.V. (DJK)
Sportvereinigung Andernach 1910 e.V. (Spvgg.)
haben bereits im Jahre 1992
eine
Spielgemeinschaft gegründet mit dem Ziel,
den Andernacher Fußballsport nach oben zu bringen.
Diese Spielgemeinschaft ist seitdem sehr erfolgreich
und harmoniert miteinander sehr gut.
Da Spielgemeinschaften nur bis zur Verbandsliga zugelassen sind,
vereinbarten die Vorstände der o.g. Vereine im Jahr 1999,
dass die Fußballabteilungen der drei Vereine sich zu einem
neu zu gründenden Sportverein in Andernach zusammenschließen,
um damit die Voraussetzungen eines möglichen Aufstiegs
in die nächsthöhere Liga zu ermöglichen.
Hierzu wurden die Fußballabteilungen des BSV, der DJK und der
Spvgg. aufgelöst und am Gründungstag des neuen Sportvereins
beim Fußballverband Rheinland abgemeldet. Der neue
Sportverein wird Rechtsnachfolger der jeweiligen
Fußballabteilungen, d. h. alle Rechte und Pflichten der jeweiligen
Fußballabteilungen werden auf den neuen Sportverein übertragen.
Der neu zu gründende Sportverein wird die Fußballtradition der
drei Altvereine weiterhin pflegen und hochhalten. Bedingt durch
die Übertragung aller Rechte sind auch die Gründungsdaten der
Altvereine und die jeweilige Zugehörigkeit der einzelnen Mitglieder
ebenfalls mit übergegangen. Hieraus entsteht dem neu zu
gründenden Verein die Verpflichtung zur Pflege der Tradition.
Im Briefkopf des neuen Sportvereins sollen die Altvereine
qualifiziert dargestellt werden.
Die Beschlüsse zur Auflösung haben die Vereine in
Mitgliederversammlungen vollzogen (Protokolle liegen vor)
und zwar
BSV Andernach am 29.11.1998
DJK Andernach am 22.12.1998
Spvgg. Andernach am 14.12.1998
I. Name und
Sitz
1. Der Verein führt den Namen
„ Sportgemeinschaft“ (SG) 99 Andernach e. V.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Andernach
3. Der Verein ist Rechtsnachfolger(in) der Fußballabteilungen
der SG DJK 1910 Andernach e.V., der Sportvereinigung
1910 Andernach e.V. und des BSV 1910 e.V. und als solcher
Mitglied des „Fußballverbandes Rheinland“ sowie Mitglied
des „Sportbundes Rheinland“ im Landessportbund Rheinland-Pfalz.
4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
5. Der Verein soll ins Vereinsregister beim Amtsgericht Andernach
eingetragen werden. Nach Eintragung erhält er den Zusatz „e.V.“.
II. Zweck und Aufgaben
1. Der Verein betreibt Pflege und Förderung der Leibesübungen
nach den Regeln des Amateursports. Er widmet sich sowohl dem
Breiten- als auch dem Leistungssport.
2. Er parteipolitisch neutral.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnittes „ steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordung. Aufgabe des Vereins ist die
Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Vorhaben.
4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden. Bei Ausscheiden erhalten die
Mitglieder weder Entschädigungen für den Verlust ihres
Anteils am Vereinsvermögen noch Zuwendungen sonstiger
Art aus Mitteln des Vereins. Aufwendungen von
Vorstandsmitglieder oder von sonstigen Mitgliedern für
den Verein sollten erstattet werden, sofern sie vom
Vorstand gebilligt wurden.
5. Der Verein bietet einen sachgerechten Sportbetrieb.
6. Der Verein sorgt für Versicherungsschutz seiner Mitglieder.
III. Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.
Sie soll die Ziele und Aufgaben des Vereins anerkennen und bereit
sein, den Sport im Sinne dieser Satzung zu betreiben und zu fördern.
2. In der Mitgliedschaft wird unterschieden zwischen aktiven
und passiven, fördernden und Ehrenmitgliedern.
3. Die aktiven und passiven Mitglieder vom vollendeten
16. Lebensjahr an sind stimmberechtigt.
Bei der Wahl des Jugendvorstandes haben alle Jugendlichen
und Schüler ab 12 Jahren volles Stimmrecht.
4.
5. Wer Mitglied werden will, hat an den Verein ein
schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei minderjährigen
Antragstellern ist die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen
Vertreters erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Er ist nicht verpflichtet, dem Antragstellenden Gründe einer
eventuellen Ablehnung anzugeben. Mit der Anmeldung unterwirft
sich jedes Mitglied den Bestimmungen der Satzung und den
Vorschriften des Vereinsrechts (§§21 –79 BGB).
IV. Organe
1. Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
2. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr statt.
Die Einberufung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch
den Vorstand
für Mitglieder im Bereich der Stadt Andernach in der
„Rhein-Zeitung“ (Ausgabe B1) und in den aktuellen Wochenzeitungen
so weit bekannt kann eine schriftliche Einladung an die
Email-Anschriften der Mitglieder erfolgen. Darüber hinaus
erfolgt Bekanntgabe über die Homepage des Vereins.
In dieser Form nicht erreichbare Mitglieder werden schriftlich eingeladen
Zwischen der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine
Frist von mindestens 10 Tagen liegen. Sie ist ohne Rücksicht auf die
Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn sie
ordnungsgemäß einberufen ist. In ihr kann über Anträge nur
abgestimmt werden, wenn sie mindestens 2 Tage vorher schriftlich
beim Vorstand eingereicht worden sind, es sei denn, dass die
Mitgliederversammlung die Dringlichkeit des Antrages durch
Beschluss anerkennt.
Beabsichtigte Satzungsänderungen müssen in der Einladung
angekündigt.
3. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher
Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag.
Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von Zweidritteln
der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Die Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag
eines Mitglieds wird geheim abgestimmt.
4. Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung
ist die Tagesordnung mitzuteilen.
Regelmäßige Themenpunkte der Beratung und Beschlussfassung sind:
a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und
der
Abteilungsleiter, Vorlage der Jahresabrechnung für das
abgelaufene
Haushaltsjahr durch den Kassenwart, Bericht der Kassenprüfer ,
Entlastung
des Vorstandes
b) Wahlen zum Vorstand, Wahl der Kassenprüfer
c) Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf
Beschluss des Vorstandes einberufen werden, wenn dieser sie
im Interesse des Vereins für erforderlich hält. Der Vorstand ist
zur Einberufung innerhalb einer Frist von einer Woche verpflichtet,
wenn mindestens1/4 der Mitglieder dieses schriftlich beantragt hat.
Die Verfahrensbestimmungen sind dieselben wie bei einer
ordentlichen Mitgliederversammlung.
6.
7. Der Vorstand besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden
b) einem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Geschäftsführer
d) dem Schatzmeister
e) dem Jugendleiter
f) bis zu 8 Beisitzern.
8. Aufgabe des Vorstandes ist die Leitung und
Verwaltung des Vereins nach Maßgabe der Satzung
und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand tritt zusammen, wenn die Lage der Geschäfte
dies erfordert und ein Mitglied des Vorstandes es beantragt.
Er ist beschlussfähig, wenn mindest 1/3 der
Vorstandmitglieder anwesend sind.
Er fasst alle Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
Ist bei Beratungen des Vorstandes ein Vorstandsmitglied persönlich
betroffen, so darf es bei der Beratung und Beschlussfassung nicht
anwesend sein.
9. Der Vorstand wird auf 2 Jahre gewählt.
10. Der 1. Vorsitzende ist für die Führung des Vereins verantwortlich.
Der Vorsitzende und der Geschäftsführer sind Vorstand im
Sinne des § 26 BGB. Vereinsintern ist der Geschäftsführer nur
im Verhinderungsfalle vertretungsberechtigt. Der Vorsitzende
ist berechtigt, Kredite aufzunehmen, sofern sie der Vermögensbildung
dienen. Er beruft und leitet die Sitzungen und Versammlungen
Bei vorzeitigem Ausscheiden von Vorstandsmitgliede
rn kann er bis zur nächsten beschlussfähigen Mitgliederversammlung
kommissarische Besetzungen vornehmen. Bei Versammlungen
in den Abteilungen ist er stimmberechtigt.
11. Die stellvertretenden Vorsitzenden unterstützen den
1. Vorsitzenden bei der Erfüllung seiner Aufgaben und vertreten i
hn im Verhinderungsfalle.
12. Der Geschäftsführer führt die laufenden Vereinsgeschäfte
im Auftrag des Vorstands.
13. Der Schatzmeister verwaltet die Kasse und trägt die
Verantwortung für die ordnungsgemäße Kassenführung.
Er hat dem Vorsand regelmassig über die Kassenlage
Bericht zu erstatten und auf sein Verlangen Belege vorzulegen.
Außer den laufenden im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben
kann er Zahlungen nur auf Beschluss des Vorstandes vornehmen.
Er erstellt den Jahresabschluss und führt die Mitgliederliste.
Er hat den Kassenprüfern die Bücher und Belege zur Prüfung vorzulegen.
14. Den übrigen Mitgliedern des Vorstandes obliegt
die Erfüllung der Aufgaben, die sich aus ihrem Tätigkeitsbereich
ergeben.
15. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des
Vorstands ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom
1. Vorsitzenden oder dem Versammlungsleiter und dem
Protokollführer zu unterzeichnen ist.
16. Die Jugendabteilung kann für sich einen Ordnungsrahmen
aufstellen und einen eigenen Jugendvorstand wählen.
Der Jugendleiter sowie zwei Jugendkoordinatoren
(in der Funktion als Beisitzer) vertreten dann die Jugendabteilung
im Vereinsvorstand. Das Budget für die Jugendabteilung
wird vom Vereinsvorstand jährlich festgelegt.
V. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer mit dem
Tagesordnungspunkt „Auflösung“ mit einer Frist von
14 Tagen einberufenen Mitgliederversammlung mit
¾ Mehrheit beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen
Zwecks wird das Vermögen nach Rücksprache mit den
Finanzbehörden zu gleichen Teilen an die Sportgemeinschaft
DJK 1910 e.V. Andernach, BSV 1910 e.V. Andernach und
Spvgg. 1910 e.V. Andernach aufgeteilt.
Andernach, 14. März 2008
Hans Schellenbach Kai Franzke
Franz Josef Kowalski Helmut Görisch
Leo Bicvic Uwe Kroll
Albrecht Schmitz Michael Sukow
Manfred Freitag Eberhard Latsch
Bodo Heinemann

SG 99 ANDERNACH
